Hier finden Sie unsere Zertifikate und Qualifikationsnachweise sowie herunterladbare Kopien der Freistellungsbescheinigung und der Steuerschuldnerschaft von Felten Bau für den direkten Download. Wenn Sie Schwierigkeiten oder Probleme mit den Downloads oder Fragen zu den Inhalten dieser Seite haben, kontaktieren Sie uns bitte direkt.
Über einen Klick auf die jeweilige Schaltfläche können Sie die Freistellungsbescheinigung und unseren Nachweis zur Steuerschuldnerschaft direkt herunterladen.
Die Freistellungsbescheinigung dient als Nachweis für Leistungsempfänger, die unsere Leistungen in Anspruch nehmen und dabei von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Abs. 1 EStG befreit werden.
Der Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bescheinigt, das Steuern für die von uns erbrachten Leistungen nach § 13b Abs. 5 UStG vom Leistungsempfänger geschuldet sind.